Jede Zahl auf diesem Blog hat eine Herkunft. Diese Seite legt offen,
welche Quellen genutzt werden, wie Rechenbeispiele aufgebaut sind
und wo die Grenzen des Dargestellten liegen.
Statistisches Bundesamt (Destatis)
Inflationsdaten, Verbraucherpreisindex und historische
Kaufkraftentwicklung stammen aus den frei zugänglichen
Statistiken des Statistischen Bundesamts. Der
Verbraucherpreisindex (VPI) wird monatlich veröffentlicht und bildet die Basis aller
Inflationsberechnungen auf diesem Blog.
Für Langzeitbetrachtungen werden die jeweiligen
Jahresdurchschnittswerte verwendet, nicht Monatsspitzen. Das
ergibt konservativere, aber realistischere Ergebnisse.
Deutsche Bundesbank
Zinsstatistiken für Einlagenkonten, Tagesgeldkonten und
Sparprodukte beziehen sich auf die Bankenstatistik der Deutschen
Bundesbank. Diese wird monatlich aktualisiert und zeigt die
tatsächlichen Zinssätze, die deutsche Kreditinstitute anbieten,
einschließlich der Entwicklung über Zeit.
Besonders relevant für die Darstellung des Girokonto-Problems:
Die Bundesbank dokumentiert, dass Sichteinlagen jahrelang mit
nahe null Prozent verzinst wurden, während die Inflation
deutlich höher lag.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Alle Angaben zur betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere zur
Pflicht des Arbeitgeberzuschusses seit
, basieren auf dem
Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und den offiziellen Erläuterungen des
BMAS.
Der Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG regelt die Arbeitgeberpflicht
bei Entgeltumwandlung. Die dort festgelegten 15 Prozent
Mindestzuschuss gelten für Neuzusagen seit
und für
Bestandsverträge seit
.
Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest
Preisspannen bei Versicherungstarifen und Energieverträgen
orientieren sich an den regelmäßig veröffentlichten
Vergleichsberichten der Verbraucherzentrale und der Stiftung
Warentest. Diese Organisationen erheben Preisdaten systematisch
und ohne Provisionsinteresse.
Konkrete Euro-Beträge in Tarifvergleichen sind Beispielwerte aus
diesen Vergleichen. Sie stellen keine Empfehlung für bestimmte
Anbieter dar und können je nach Wohnort, Alter und Situation
abweichen.
Methodik der Rechenbeispiele
Alle Rechenbeispiele auf diesem Blog folgen einem einheitlichen
Prinzip: Sie zeigen einen spezifischen, nachvollziehbaren Fall,
nicht eine Prognose oder Garantie. Jedes Beispiel benennt
explizit die Annahmen, die dahinterstecken.
Zinseszinsberechnungen verwenden die Formel K(n) = K(0) * (1 +
r)^n. Kaufkraftberechnungen verwenden den realen Zinssatz nach
Fisher: r_real = (1 + r_nominal) / (1 + r_inflation) - 1. Alle
Formeln sind aus Standardlehrbüchern der Finanzmathematik
entnommen und nicht proprietär.
Die dargestellten Zahlen sind Beispiele, keine Prognosen.
Inflation, Zinsen und Tarifpreise ändern sich. Die hier
verwendeten Werte spiegeln dokumentierte historische Daten oder
aktuelle Marktdaten zum Zeitpunkt der Erstellung wider.
Dieser Blog ersetzt keine individuelle Finanzberatung durch eine
lizenzierte Fachperson. Wer konkrete Entscheidungen treffen
möchte, sollte sich an eine unabhängige Finanzberatung oder die
Verbraucherzentrale wenden.
Stand der Quellenangaben:
Recherche mit öffentlich zugänglichen Behördendaten bildet die
Grundlage aller Rechenbeispiele