Vier Situationen, die Millionen Menschen betreffen. Jede davon hat
eine messbare finanzielle Konsequenz, die im Alltag unsichtbar
bleibt, weil sie langsam eintritt.
Szenario 1
10.000 Euro auf dem Girokonto,
bis
Stellen wir uns Thomas vor, 38 Jahre alt, festangestellt in
einem mittelständischen Unternehmen in Köln. Er hat
nach einem Jobwechsel 10.000
Euro auf seinem Girokonto geparkt. "Vorübergehend", wie er
damals sagte. Zehn Jahre später liegt das Geld noch dort.
Nominalwert heute: 10.001 Euro. Thomas' Girokonto zahlt 0,01
Prozent Zinsen. Das ergibt zehn Cent pro Jahr auf 1.000 Euro.
Was er nicht sieht: Die Kaufkraft dieser 10.000 Euro ist in
diesem Zeitraum erheblich gesunken.
Rechenbeispiel
Jahr
Nominalwert
Reale Kaufkraft (bei Ø 2,8% Inflation)
10.000 €
10.000 €
10.003 €
9.191 €
10.006 €
8.442 €
10.010 €
ca. 7.540 €
Inflationswert: Durchschnitt der Destatis-Daten 2015-2026.
Kein Zukunftsversprechen, kein historischer
Exaktwert.
Die Differenz von rund 2.460 Euro ist kein Verlust im Sinne
eines Bankfehlers. Es ist ein struktureller Effekt. Das Geld ist
noch da. Aber es kann heute weniger kaufen als vor zehn Jahren.
Girokontoverzinsung versus Inflationsentwicklung: eine stille
Diskrepanz
Betriebliche Altersvorsorge: Ein gesetzlicher Anspruch, der
still verfällt
Szenario 2
Die bAV, die
niemand eingerichtet hat
Seit schreibt
das Betriebsrentengesetz vor: Wenn ein Arbeitnehmer
Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge nutzt,
muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des umgewandelten
Betrags dazugeben, sofern er durch die Entgeltumwandlung
Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Sandra, 34, Angestellte in einer Münchner Marketingagentur,
weiß, dass ihre Firma irgendeine bAV anbietet. Sie hat das
Formular nie ausgefüllt. "Muss ich mich irgendwann mal drum
kümmern."
Was das bedeutet
Annahme: Sandra wandelt monatlich 100 Euro
Bruttogehalt um.
Ihr monatlicher Eigenbeitrag: 100 Euro (die sie netto durch
Steuer- und SV-Vorteil weniger als 100 Euro kosten)
Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: mindestens 15 Euro pro
Monat
Entgangener Arbeitgeberzuschuss pro Jahr: 180 Euro
In 10 Jahren (ohne Zinsen): 1.800 Euro, die nicht nachgeholt
werden können
In 20 Jahren: 3.600 Euro Arbeitgebermittel, die sie nie
erhalten hat
Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr als 15%. Manche
geben auch ohne Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberbeitrag.
Das ist im Einzelfall beim HR-Bereich zu erfragen.
Der Punkt ist nicht, welches konkrete bAV-Produkt geeignet ist.
Der Punkt ist, dass ein gesetzlicher Anspruch auf
Arbeitgeberzuschuss besteht und dieser rückwirkend nicht
nachgeholt werden kann.
Szenario 3
Der Versicherungsvergleich, der immer auf nächsten Monat wartet
Kfz-Versicherungen können zum 30. November eines Jahres
gekündigt werden, wenn der Vertrag bis zum 1. Oktober
eingegangen ist. Das ist eine feste, gesetzlich verankerte
Frist. Jedes Jahr, in dem diese Frist verstreicht, bedeutet ein
weiteres Jahr zum alten Tarif.
Peter, 45, fährt seit sieben Jahren dasselbe Auto. Seine
Kfz-Versicherung hat er nicht gewechselt. "Zu aufwendig." Was er
nicht weiß: Der Markt für Kfz-Versicherungen hat sich seit
erheblich bewegt.
Tarifvergleich Kfz,
Beispielrechnung
Fahrzeugtyp: Kompaktwagen,
Schadenfreiheitsklasse SF 7, Großstadt, Haftpflicht +
Teilkasko
Tarif-Typ
Jahresprämie (Beispiel)
Differenz zum günstigsten
Günstigster Vergleichstarif
ca. 520 €
--
Mittlerer Bestandstarif
ca. 720 €
200 € / Jahr
Teurer Bestandstarif
ca. 950 €
430 € / Jahr
Beispielwerte aus Verbraucherzentrale-Vergleichen.
Individuelle Faktoren wie Wohnort, Fahrzeugtyp und
Schadenfreiheitsklasse beeinflussen die tatsächlichen Preise
erheblich.
Über drei Jahre nicht gewechselt, bei einer Differenz von 200
Euro: 600 Euro. Das ist kein Verlust durch Pech. Das ist ein
messbarer Preis für Aufschieben.
Versicherungsvergleiche sind zeitgebunden, verpasste Fristen
können ein Jahr kosten
Szenario 4
Den ersten Schritt machen, ohne alles auf einmal lösen zu müssen
Eine der häufigsten Barrieren ist das Gefühl, dass man "alles"
verstehen oder "alles" ändern müsste, bevor man anfängt. Das
stimmt nicht. Es gibt isolierte erste Schritte, die unabhängig
voneinander funktionieren.
01
Einen Kontoauszug nach Daueraufträgen durchsuchen
30 Minuten. Kein Vorwissen nötig. Ziel: Alle regelmäßigen
Abbuchungen identifizieren, bei denen der letzte bewusste
Entscheid vor mehr als zwei Jahren lag. Nur identifizieren,
noch keine Entscheidung treffen.
Warum das hilft: Viele Menschen zahlen für
Dienste, die sie selten nutzen oder vergessen haben. Das
Identifizieren ist der erste Schritt, nicht das Kündigen.
02
HR-Abteilung nach bAV-Angeboten fragen
Eine E-Mail oder ein kurzes Gespräch. Frage: "Welche
betriebliche Altersvorsorge bietet das Unternehmen an, und
gibt es einen Arbeitgeberzuschuss?" Keine Verpflichtung zur
Unterschrift, nur Information sammeln.
Was das nicht ist: Kein Abschluss, keine
Entscheidung, keine Bindung. Nur der Informationsstand wird
verbessert.
03
Einen Versicherungsvertrag identifizieren
Welcher Versicherungsvertrag war länger als drei Jahre nicht
Gegenstand einer aktiven Entscheidung? Nur diesen einen
Vertrag heraussuchen und notieren, wann die nächste
Kündigungsfrist wäre. Noch nichts tun, nur wissen.
04
Die Verbraucherzentrale aufsuchen
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten
kostengünstige unabhängige Finanzberatung an. Für komplexere
Fragen zu bAV, Versicherungsstruktur oder Sparform ist das ein
seriöser erster Anlaufpunkt ohne Provisionsinteresse.